AGB's
von outANNAbout – Dogwalking von Holzen
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hundebetreuung «outANNAbout – Dogwalking von Holzen» (nachfolgend «Hundebetreuung»). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Hundebetreuung bzw. deren Inhaberin und den natürlichen und juristischen Personen, welche die Angebote der Hundebetreuung nutzen (nachfolgend «Kunde»*).
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten für alle Geschlechter.
1. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der separaten Betreuungsvereinbarung.
Der Kunde verpflichtet sich, die Betreuungsvereinbarung wahrheitsgetreu auszufüllen und die Inhaberin der Hundebetreuung über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Läufigkeit, Krankheiten etc.)
2. Verpflichtungen der Hundebetreuung
outANNAbout – Dogwalking von Holzen verpflichtet sich, die Hunde art- und verhaltensgerecht zu behandeln und das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Schliesst der Auftrag den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden ein, verpflichtet sich outANNAbout – Dogwalking von Holzen eine allfällige Abwesenheit des Kunden keiner Drittperson mitzuteilen und von überlassenen Schlüsseln keine Duplikate anfertigen zu lassen oder diese an Drittpersonen weiter zu geben, welche nicht mit dem Auftrag betraut sind.
3. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde versichert, nur einen gesunden Hund, der frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sowie den Anforderungen der Spaziergänge körperlich gewachsen ist, in die Betreuung zu geben.
Die Hunde müssen gechipt, nach tierärztlicher Empfehlung regelmässig geimpft und entwurmt sein. Ein aktueller Impfausweis ist der Inhaberin der Hundebetreuung unaufgefordert auszuhändigen. Die Hunde müssen zudem gegen Zecken und Flöhe geschützt sein und dürfen an keiner ansteckenden Krankheit leiden. Allfällige Krankheiten müssen der Hundebetreuung umgehend gemeldet werden.
Es besteht eine Informationspflicht des Kunden bei Fehlverhalten oder im Falle besonderer Umstände (z.B. Läufigkeit, Jagdtrieb, Tendenz zum Weglaufen, Aggression etc.) sowie bei körperlichen und geistigen Einschränkungen des Tieres. Läufige Hündinnen können nicht betreut werden.
Das Erstgespräch sowie der Schnuppertag muss vor dem Kauf eines Betreuungstages absolviert werden.
4. Preise
Die aktuellen Preise sind der jeweiligen aktuellen separaten Preisliste zu entnehmen.
Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand berechnet. Der zeitliche Rahmen dieser Sonderleistung wird gemeinsam mit dem Kunden definiert.
5. Versicherung
Der Kunde versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung besteht. Er verpflichtet sich, der Inhaberin der Hundebetreuung bei Verlangen eine gültige Bestätigung vorzuweisen.
6. Haftung
Der Kunde haftet für alle von seinem Hund verursachten Schäden an Gegenständen, Menschen und anderen Tieren während seines Aufenthalts bei outANNAbout – Dogwalking von Holzen. Er haftet insbesondere auch für Schäden, welche der Betreuerin verursacht werden (z.B zerrissene Autoinnenteile/Polstermöbel etc.).
Die Haftung von outANNAbout – Dogwalking von Holzen bzw. der Inhaberin ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
outANNAbout – Dogwalking von Holzen übernimmt insbesondere keine Haftung für Verletzungen, welche beim Spielen, Toben und Gassi gehen im Freiland nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustieren oder Wildtieren). Der Kunde wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuung, ein Restrisiko durch Unfälle, Beissereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, sogar das Ableben des Hundes besteht.
outANNAbout – Dogwalking von Holzen wird mit bester Achtsamkeit Ihren Hund betreuen und beaufsichtigen. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, trägt jedes Tier ein GPS Gerät, mit welchem der Hund umgehend geortet werden kann. Der Besitzer des Hundes wird unverzüglich benachrichtigt, gegebenenfalls auch die Polizei und das umgehend nächste Tierheim um die Suche nach dem Hund aufzunehmen. Für das Entweichen des Hundes und die folgenden Schäden, welche dadurch entstehen können, und gesundheitliche Folgen, wird keine Haftung von outANNAbout – Dogwalking von Holzen übernommen.
Hält die Betreuerin eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so verpflichtet sich der Kunde, allfällige entstehenden Kosten der Behandlung vollumfänglich zu übernehmen bzw. diese zu erstatten.
Läufige Hündinnen werden nicht mitgenommen. Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt und mir weitergeleitet werden, so übernimmt outANNAbout – Dogwalking von Holzen für die Folgen eines Deckaktes keine Haftung.
7. Zahlungskonditionen
Beim Online Kauf der Pensionstage, werden die Kosten für die Dienstleistung, welche outANNAbout – Dogwalking von Holzen erbringt, vom Kunden im Voraus bezahlt.
Anfallende Kosten für einen allfälligen Probetag, welcher nicht online gekauft werden kann, sind beim Erstgespräch in Bar oder per Twint zu bezahlen.
8. Absagen durch den Kunden
Termine, welche vom Kunden nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch oder schriftlich per E-Mail an outANNAbout – Dogwalking von Holzen abgesagt werden.
Bei rechtzeitiger Absage erfolgt eine Gutschrift für einen neuen Pensionstag. Erfolgt keine Absage in diesem Zeitrahmen, verfällt der Pensionstag ersatzlos.
Bei vorzeitiger Rückkehr des Kunden bzw. einer vorzeitigen Abholung des Hundes vor Ablauf der vereinbarten Betreuungszeit, ist eine ganze oder teilweise Rückerstattung ausgeschlossen.
Eine Rückerstattung des Preises für einen erworbenen Pensionstag in Geld ist ausgeschlossen.
9. Ausfall der Hundebetreuung
Die Hundebetreuung wird vom Wetter abhängig gemacht (Blitzeis im Winter, Donner, Blitz etc.), um Tier und Mensch nicht zu gefährden. Der Kunde wird am Morgen informiert, wenn die Witterungsverhältnisse zu schlecht sind, um loszugehen.
outANNAbout – Dogwalking von Holzen behält sich zudem vor, in weiteren dringenden Fällen (z.B. Krankheit oder Defekt am Auto) die Hundebetreuung abzusagen.
In diesen Fällen kann der gebuchte Termin durch einen neuen ersetzt werden. Allfällige aufgrund des Betreuungsausfalls entstehende Kosten werden von outANNAbout – Dogwalking von Holzen nicht übernommen.
10. Persönliche Daten
outANNAbout – Dogwalking von Holzen nimmt die für die Hundebetreuung relevanten Daten des Kunden und des Hundes in eine Datenbank auf. Dazu ist das Ausfüllen der «Betreuungsvereinbarung» Voraussetzung. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die im «Betreuungsvereinbarung» ermittelten Informationen gespeichert werden und hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung weitergegeben werden können.
11. Anwendbares Recht
Für das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.